Pflegereform

Veröffentlicht am 30.05.2014 in Bundespolitik
 

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der ersten Stufe der Pflegereform erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD- Fraktion und Ulmer Abgeordnete Hilde Mattheis:

Für die derzeit etwa 3000 Pflegebedürftigen Menschen in Ulm und über 4000 Pflegebedürftige im Alb- Donau Kreis werden die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung im Vorgriff auf den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ausgebaut. Die geplanten Leistungsverbesserungen werden direkt bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommen.

Insbesondere von der Erhöhung des Anteils der Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen auf einen Schlüssel von 1:20 werden die derzeit etwa 2000 Menschen in Ulm und dem Alb- Donau- Kreis profitieren, die sich derzeit in den stationären Einrichtungen finden. Neben dem Ausbau der Betreuungsleistungen, die bereits dem Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgreifen, werden wir spürbare Leistungsverbesserungen für kognitiv als auch körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige umsetzen.

Dazu gehören der Ausbau und die Flexibilisierung der Kurzeit- und Verhinderungspflege sowie der Tages- und Nachtpflege, die Dynamisierung der Pflegeleistungen oder der Ausbau von Zuschüssen für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Darüber hinaus wird der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auf seine Umsetzbarkeit hin erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Seine Einführung muss auf dieser Grundlage - wie im Koalitionsvertrag festgelegt - so schnell wie möglich erfolgen.

 
 

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